Insachen Hanß Schutzer, Contra Jerg Bagolter ist Erkhant daß Beclagter Bagolter Clagendem Schuzer 1s 30k bezalen. Die gegen Ain Andern Ausgegossen worth aufgehebt sein sollen. Sinngemäß: In Sachen Hans Schutzer gegen Georg Bobleter wurde geurteilt, dass der beklagte Bobleter dem klagenden Schutzer 1 Gulden 30 Kreuzer zu bezahlen habe. Die gegeneinander abgegebenen (Schimpf)worte sollen aufgehoben werden. |