Auf anhalt Andreaß Stainer Cromars ist gesprochen daß Er sich der gestalten alhir hindersessweiss aufhalten und an Jar und wochen Märckhen failhaben möge. Aber Sonn: und feürstäg und deß Hauß Jene sowohl Er alß Andere Ausländische Crommer deß Veilhabens genzlich bemüessen, hiesige Crommer altem Herkhommen noch fail zuhaben befuegt sein sollen. Sinngemäß: Auf Antrag des Krämers Andreas Steiner wurde gesprochen, dass er sich dergestalt hier mietsweise aufhalten und an Jahr- und Wochenmärkten anbieten dürfe, wie es für Eingemietete üblich sei, doch sei er wie einheimische und andere ausländische Krämer nicht befugt, an Sonn- und Feiertagen Waren anzubieten. |