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Bedeutung Abk. für Batzen (Geld)
Belegtext StAD, GB1 (1687), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 74.

Insachen Christa Kauffman Contra Martin Hemerlin Thesen sohn in Nammen deß Vaters. Last Ein Ersambs gericht die sach bey Letster Urtel Verbleiben, welicher Hemerlin statt zu thuen schüldig sein soll, sambt dem beclagten ins gericht gelegte 2bl. Gueth machen. Und gleichwohlen sein behelf bey Hochlobl. Hauß Embs zu suochen zugelassen.

 

Sinngemäß:

In Sachen Christian Kaufmann gegen Martin Hämmerle, Sohn des Mathäus im Namen seines Vaters, lässt das ehrsame Gericht die Sache beim letzten Urteil verbleiben, das besagt, dass der Hämmerle schuldig sei, die vom Beklagten ins Gericht eingebrachten 2 Batzen gutzumachen. Gleichwohl sei es ihm überlassen Beistand beim Hochlöblichen  Hause Ems zu suchen.

 
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