Insachen Martin Zu Tobel Cleger wider Leonhardt Rümelin ist zum beschaid gegeben daß sich die Partheyen biß Negstem gericht wa Möglich Vergleichen, In Unverfang deßen dem gericht der sachen beschaffenhait genugsammen bericht Erstatten alß dann Erkhent werden solle Waß Rechtens ist. Sinngemäß: In Sachen Martin Zumtobel als Kläger gegen Leonhart Rümmele ist der Bescheid ergangen, dass die Parteien nach Möglichkeit bis zu nächsten Gerichtstag einen Vergleich suchen sollen. Unabhängig davon hat dem Gericht aufgrund der Wichtigkeit der Sache ausreichend Bericht erstattet zu werden, sodass dann geurteilt werden kann, was rechtens ist. |