bemüßigen
 
Bedeutung zur Kenntnis nehmen
Belegtext StAD, GB1 (1679), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 8.

Die Müller samentlich ist Erkhant daß ieder dem Amman 45 – Straff bezalen solle, Wegen das Sy Sambstag zu Nacht und Sontag Underem gotsdienst gemahlen und fürtershin solleches bemüeßigen

 

Sinngemäß:

Die gesamten Müller betreffend wird erkannt, dass alle dem Ammann 45 (Kreuzer?) Strafe zu bezahlen haben, da sie Samstag nachts und am Sonntag während dem Gottesdienst gemahlen und in Zukunft solches in Kenntnis zu nehmen haben.

 
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