Würths Heüser
 
Bedeutung Wirtshäuser
Belegtext StAD, GB1 (1685), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 58.

Au Vor und Anbringen Martin Zu Tobel als Vogt und beystandt Jerg schwendingers 2 ledigen söhnen, ist zum beschaidt Erthailt; daß weilen sy ahn des Vaters gemachte schulden gestanden und selbige auf sich genommen zu bezalen; nach deß Vaters absterben die Andern gebrieder Theiß und Marx ainiche Väterliche Erbansproch nit zu suochen haben, die dermahl ledige söhne Andreas und Jacob den Vater mit Irer Hausmans Cosst und Underschlauff gethreulich Zuerhalten schuldig sein; was Er aber in Würths Heüser Verzern möchte sy Es nit schuldig sei zu bezalen

 

Sinngemäß:

Auf Vor- und Anbringen des Martin Zumtobel als Vormund und Beistand der 2 ledigen Söhne des Jörg Schwendinger ergeht der Bescheid:Da diese zu den vom Vater gemachten Schulden gestanden sind und ihre Rückzahlung auf sich genommen haben, stehe nach dem Ableben des Vaters den anderen Brüdern Mathias und Max nicht der ausschließliche Erbanspruch zu. Die zurzeit ledigen Söhne Andreas und Jakob haben den Vater getreulich mit ihrer Hausmannskost und ihrem Unterschlupf zu erhalten. Was er aber in Wirtshäusern verzehre, seien sie nicht schuldig zu bezahlen.
 
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