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schlagen lassen
Bedeutung
(das Vieh) auf die Weide lassen
Belegtext
StAD, GB1 (1686), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 67.
Die Nachparschafft am Ronberg sollen daß Sy ungehirtet Vich auß schlagen dardurch schaden geschechen dem Amman weegen ybertrettung deß gebotts 45kl. Straff und 12bl Zerig bezalen Sinngemäß:Die Nachbarschaft am Romberg hat, da sie das Vieh unbehütet auf die Weide ließ und dadurch Schaden geschah, dem Amman wegen Übertretung des Gebots 45 Kreuzer Strafe und 12 Batzen Verköstigungsanteil zu bezahlen.
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