Insachen Syman Würthen und interehsierte, Contra Jerg Spiegel ist Hiemit auf Clag und Antworth Verhörte Kundtschafften zu Beschaid Ergangen, daß Beclagter Spiegel daß Thor ohne Beschlossner weiß habe, somit ieder so Recht biß zu weiterer Beweistumb hinein auf die Ackher Am Crumenloch faren möge. Sinngemäß: In Sachen Simon Würth und Genossen gegen Georg Spiegel ist hiemit auf Klage und Antwort der verhörten Zeugen der Bescheid ergangen, dass der beklagte Spiegel das Tor unverschlossen zu halten habe, so dass alle Berechtigten bis zur weiteren Beweisaufnahme auf die Äcker beim Krummenloch fahren können. |