gemächt
 
Bedeutung Vermächtnis
Belegtext StAD, GB1 (1681), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 21.

Aldieweilen Aine Zeit hero Etliche Leste Willenß Verfassungen vor Ainem Ersammen gericht Teils gültig Erkhandt worden, ist aber aus gewissen Ursachen Hiemit gesprochen, dass fürterhin Kain gemächt noch Letster Willen yber 10 lb.d nit gültig sonder Crafft Lost sein solle. Der nit am gewonlich Ehehafte Zeit gerichter Erkhant, oder vor ainem Kayln. Notarig ? aufgericht Werde.

 

Sinngemäß:

Bisher wurden etliche Testamentsverfassungen durch das Gericht anerkannt. Aus anderen Gründen aber wurde beschlossen, dass in Zukunft keine Vermächtnisse und keine testamentarischen Verfügungen von Werten, die über 10 Pfund Pfennig betragen, anerkannt werden sondern solange als ungültig betrachtet werden, bis diese durch ein dringendes Zeitgericht oder durch einen (?) Notar bestätigt worden seien.

 
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