fürsprech
 
Bedeutung einer der jemand in einer rechtssache vor gericht vertritt und für diesen das wort führt, ein sachwalter, ein anwalt, auch ein anwalt der zugleich fürbittend spricht. siehe auch: DWB von Grimm unter "fürsprech" (Link
Belegtext StAD, GB1 (1679), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM Seite 4.

Insachen Jacob Gaisser und seiner Hausfrauen Catharina Möhrin, deren fürsprech Christa Rickh, und Beystandt Thommas Ronberg, ist auf Irer Vor und Anbringen Hiemit zu Recht Erkhandt daß sein gaissers gemachter Letster Willen sovil zu retten sein, dass Nach Landtsbrauch ...

Sinngemäß:
In Sachen Jakob Gaisser und seiner Frau Katharina (geb. Mohr), deren Anwalt Christian Rick und dem Beistand Thomas Rhomberg wurde auf vorgebrachtem Antrag hiemit zu Recht geurteilt, dass Gaissers letztem Willen insoweit entsprochen werde, dass nach Landsbrauch ...

 
« fundament     fürterhin, fürohin »
zurück zu der Glossar Suche

Nach oben