Insachen Martin Zu Tobel Contra Bascha Mohren ist gesprochen daß Beclagter Mohr schuldig sein soll sein seemadt zur Ach Lauth seiner söhnen getroffnen Kauff Ehehafftsweiss geniessen und ohnclagtbar an die Landtschulden bezalen und 30x sazgelt abstatten Sinngemäß: In Sachen Martin Zumtobel gegen Sebastian Mohr wurde entschieden, dass der beklagte Mohr schuldig sei, laut Kauf seiner Söhne und durch die dringliche Nutzung seines Sähmahds an der Ach unklagbar die Landschulden zu bezahlen und 30 Kreuzer abzustatten habe. |