weitleüffig
 
Bedeutung langwierig, weitläufig
Belegtext StAD, GB1 (1687), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 78.

In weitleüffiger Straitsach Entzwischen Hanß Rümelin und Christa Rickhen ist Hiemit auf Eingenommene Khundtschafften und umb Kürze der Zeit für Ratsam zu sein Eracht; diese sach biß Negstes Zeit oder Buesengericht auf zu schieben. als dan beschechen was Recht ist. Die Partheyen fordrist zu guethen frönden gesprochen sein sollen.

 

Sinngemäß:

In der langwierigen Streitsache zwischen Hans Rümmele und Christian Rick wird aufgrund der vorgenommenen Zeugeneinvernahme aus Zeitmangel für ratsam erachtet, diese Angelegenheit bis zum nächsten Zeit- oder Bußengericht aufzuschieben, um dann das Recht zu suchen. Die Parteien sollen vorerst zu freundschaftlichem Verhalten angehalten werden.

 
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