Rub land
 
Bedeutung Rübenfeld
Belegtext StAD, GB1 (1686), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 67.

Theiß Winders Haußfrau sol umb willen sy dem Nachparn Etwaß Ruben zue Ihrer Speiss aus dem Rub Land genommen; dem Amman 1Pf.d Straff zu bezalen Verfelt sein.

 

Sinngemäß:

 

Mathäus Winders Ehefrau hat, da sie dem Nachbarn einige Rüben für ihre Speise aus dem Rübenfeld genommen hatte, dem Ammann 1 Pfund Pfennig Strafe zu bezahlen.

 

 

 
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