Die auf der buesen verzaichnet 18 Junge gesellen so wider Verbott Nächtlicher Weil gespillet vor gericht zue der Anthworthung fürgestelt die aber umb lidenliche Straff gebeten; solle Jeder dem Ambts Amman ½ Pf. Straff worvon aber der Amman ahn die gerichts Costen 2fe zugeben schuldig sei, Velix Alberich ist für ledig Erkhendt so nit Eingerait. Sinngemäß: Von den im Bussenverzeichnis angeführten 18 Junggesellen, die trotz Verbot nachts gespielt (musiziert) und vor Gericht zur Verantwortung gezogen wurden und um Strafmilderung gebeten haben, hat jeder dem Amtsammann ½ Pfund Pfennig Strafe zu bezahlen, wovon aber der Ammann 2 fe an Gerichtskosten abzugeben schuldig sei. Felix Albrich wurde freigesprochen und deshalb nicht eingereiht. |