Hauen eingethon
 
Bedeutung Holzblöcke und Langholz eingebracht
Belegtext StAD, GB1 (1679), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM Seite 2.

Hanß Albrich Weise Hanß gt sol 1Pf. Straff, daß zu Verbothner Zeit Hauen Ein gethon dem Amman, und gerichts Costen 15kli

 

Sinngemäß:

Hans Albrich, genannt Weise Hans (Weiß) hat,  da er zu verbotener Zeit Langholz  eingebracht hatte, dem Amman 1 Pfund  Pfennig Strafe sowie 15 Kreuzer Gerichtskosten zu bezahlen.

 

 
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