Hauen
 
Bedeutung Holzblöcke oder Langholz
Belegtext StAD, GB1 (1679), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM Seite 2.

Hanß Albrich Weise Hanß gt sol 1Pf. Straff, daß zu Verbothner Zeit Hauen Ein gethon dem Amman, und gerichts Costen 15kli

 

Sinngemäß:

Hans Albrich, genannt Weise Hans (Weiß) hat,  da er zu verbotener Zeit Langholz  eingebracht hatte, dem Amman 1 Pfund Pfennig Strafe sowie 15 Kreuzer Gerichtskosten zu bezahlen.

 
« Hanß     Hauen eingethon »
zurück zu der Glossar Suche

Nach oben