abern Boden
 
Bedeutung aperem Boden
Belegtext StAD, GB1 (1687), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 78.

Auf Caspar Hueber und Consorten Clag wider die Nachparschafft in der Kelen ist gesprochen daß solichen weeg Niemandt bey abern Boden brauchen noch im Heuat alda faren Ehe die Meeder gemayet.

 

Sinngemäß:

Auf Grund der Klage des Kaspar Huber und Konsorten gegen die Nachbarschaft in Kehlen wurde geurteilt, dass dieser Weg von niemandem weder bei aperem Boden benutzt noch während der Heuzeit befahren werden darf, bevor die Mähder gemäht sind.

 
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