gethoneß Anloben
 
Bedeutung nachgewiesenes Versprechen
Belegtext StAD, GB1 (1679), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 6.

Mathes Hemerlin sol das Er ybner deß Ammaß gebott und gethoneß Anloben 1 glaß gelt und aus den Embsischen Corn Erlöst nit dem Amman, sonder dem Vogt gegeben 1Pf.d straffe und 15kel Cösten bezalen.

 

Sinngemäß:

Matthäus Hämmerle (es handelt sich hier um den emsischen Einzieher) hat, da er trotz Gebot des Ammanns und nachgewiesenem Versprechen ein Glas Geld, das er aus emsischen Korn erlöst hat, nicht dem Ammann, sondern dem Vogt (dieser war emsischer Verwalter) übergeben hat, ein Pfund Pfennig Strafe und  15 Kreuzer Kosten zu bezahlen.

 
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