Wurf (handel)
 
Bedeutung Etwas nach Personen werfen
Belegtext StAD, GB1 (1686), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 72.

  

Instreitsachen und Balghandels zwischen Hanß Welpin Jacobs Sohn Jerg Salzman, Contra Jacob und Christa Wechinger ist hiemit auf Eingenommenen Bericht gesprochen, daß der Welpin weegen gethonenen freventlichen Wurff dem Amman 3Pf.d. und der Salzman umb Willen Er solichen Balghandels mehrer Thails angestifft dem Amman auch 1Pf.d. Straff bezalen, die Wechinger also weliche den Wurff leiden Müeßen ledig sein sollen.

Sinngemäß:

In Streitsachen wegen Balghandels zwischen Hans Wälpe – Jakobs Sohn - , Jörg Salzmann gegen Jakob und Christian Wehinger ist hiemit auf aufgenommenen Bericht geurteilt worden, dass der Wälpe wegen vollzogenem freventlichem „Wurf“ dem Ammann 3 Pfund Pfennig und der Salzmann, da er diesen Balghandel größtenteils angestiftet hat, dem Ammann 1 Pfund Pfennig Strafe zu bezahlen haben. Die Wehinger, also jene, die den „Wurf“ erleiden mussten, werden freigesprochen.

 
 
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