Theiß Winders Haußfrau sol umb willen sy dem Nachparn Etwaß Ruben zue Ihrer Speiss aus dem Rub Land genommen; dem Amman 1Pf.d Straff zu bezalen Verfelt sein. Sinngemäß: Mathäus Winders Ehefrau hat, da sie dem Nachbarn einige Rüben für ihre Speise aus dem Rübenfeld genommen hatte, dem Ammann 1 Pfund Pfennig Strafe zu bezahlen. |