protendieren, pretendieren
 
Bedeutung zustehen (es steht einem ein Anspruch zu)
Belegtext StAD, GB1 (1681), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 15.

Entzwischen Theß Köben von Winsau Contra Adam Coller ab der Hirsch Reüten zu Mellau, ist auf Clag und Antworth auch Verhöte Kundtschafft zu Recht Erkhandt, daß Beclagter Cleger Clagendem Köben für seine Pretendirende S: K: Kün Sömerung Costen 1s 30x bar bezalen. Auch ieder Tail die Costen selbsten leiden und 22k Sazgelt abstatten solle.

 

Sinngemäß:

In der Sache Mathäus Köb aus Winsau gegen Adam Koller aus Hirschrütte bei Mellau wurde auf Klage und Antwort und verhörte Zeugen zu Recht geurteilt, dass der Beklagte dem klagenden Köb für seine ihm zustehende Kuhsömmerung 1 Gulden und 30 Kreuzer zu bezahlen habe. Beide haben ihre Kosten selbst zu tragen und 22 Kreuzer Satzgeld zu bezahlen.

 
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