Inwohnerre
 
Bedeutung Einwohner, Bewohner
Belegtext StAD, GB1 (1688), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 124.

Die Inwohnerre auf Kellegg sollen Umb Ursachen dero S: H: Haab auser den Marckhen auf der gemaindt gewaidet Jede Haushaltung dem Amman und gemainen Landt 5ßd zur straff bezalen.

 

Sinngemäß:

Die Bewohner von Kehlegg haben, da sie ihr Vieh außerhalb der Gemarkung auf Gemeindegebiet weiden haben lassen je Haushalt dem Ammann und der Landgemeinde 5 Schilling Pfennig Strafe zu bezahlen.

 

 
« Inventarium     Jerg »
zurück zu der Glossar Suche

Nach oben