Auf Hanß Rüezlers gefürte Clag wider Bascha Witwer ist gesprochen daß der Beclagte dem Clagenden Rüzler umb sein ansproch ohn aufhalten befridige, oder mit Kurzer ganth gesuocht werden solle. auch Witwer weegen seines ungehorsammen aus bleibens 45x gerichts Costen Abstatten
Sinngemäß:
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