Auf anhalt Andreaß Stainer Cromars ist gesprochen daß Er sich der gestalten alhir hindersessweiss aufhalten und an Jar und wochen Märckhen failhaben möge. Aber Sonn: und feürstäg und deß Hauß Jene sowohl Er alß Andere Ausländische Crommer deß Veilhabens genzlich bemüessen, hiesige Crommer altem Herkhommen noch fail zuhaben befuegt sein sollen. Sinngemäß: Auf Antrag des Krämers Andreas Steiner wurde gesprochen, dass er sich dergestalt hier aufhalten und an Jahr- und Wochenmärkten anbieten dürfe, wie es für Eingemietete üblich sei, doch sei er, wie auch andere ausländische Krämer, nicht befugt, an Sonn- und Feiertagen und den Hausbewohnern Waren anzubieten. |