billicher massen
 
Bedeutung selbstverständlich, wie gewöhnlich
Belegtext StAD, GB1 (1687), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 77.

Auf Bartle Lueger gerbers gefürte Clag wider Hl. Caplon Jacob Egender im Oberdorff ist zu Beschaidt Ergangen daß gedachten Hl. Caplon Jeniges auf der Pfrundt guet stehendes Thor im alten Weigarthen gleich seinen Hl. Vorfahrern denen so Eß oberhalb deß alten Weigarthen zum Heu oder Rebboden alß Weid Ezens zu brauchen von Nöthen zue gebürenden Zeiten damit sy den Pau hinein alß Wie frucht heraus füren möden ohnbeschlossner halten oder Eröffnen. Welicher aber Ime Hl. Caplon schaden thuen oder verursachen und daß Thor nicht wider beschliesen, sole den schaden billicher massen Ersezen. Jenige so underhalb des alten Weingarthen Reben oder gueth haben sollen zu dem undern Thor so M: Hanß guethensohn gehörig aus und Einfaren

 

Sinngemäß:

Auf Klage des Gerbers Bartle Luger gegen den Hochlöblichen Kaplan Jakob Egender im Oberdorf ist der Bescheid ergangen, dass der erwähnte Hochlöbliche Kaplan das auf dem Pfrundgut im alten Weingarten stehende Tor wie seine Hochlöblichen Vorfahren, die es zur Zufahrt für Weidezwecke zum Heu- oder Rebboden oberhalb des alten Weingartens in zugelassenen Zeiten gebrauchten, unverschlossen zu halten oder zu öffnen habe, sodass man den Mist hinein- und die Ernte herausfahren könne. Wer aber ihn, den Hochlöblichen Kaplan, dabei schädige oder einen Schaden verursache und das Tor nicht wieder schließe, habe die Schäden wie gewöhnlich zu ersetzen. Alle, die unterhalb des alten Weingarten Reben oder Güter besitzen wie Meister Hans Gutensohn, haben beim unteren Tor aus- und einzufahren.  

 
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