Bach zu Stigli
 
Bedeutung Stiglbach, Haselstauderbach
Belegtext StAD, GB1 (1684), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 57.

Entzwischen Hl. Amman Martin Hueber Contra Uelrich Salzman ist Erkhendt, daß wan Hanß Mäzler ahn Aydtstatt khundtschafft geben möge, Salzman daß Von Amman Huebers sohn gemaltes fueder Steckhen vom Bach zu Stigli hinweg gefürt hab, Er soliches dem Hueber bezalen sambt Ergangenen Uncösten auch der Straff gewertig sein

 

Sinngemäß:

Zwischen dem Hochlöblichen Ammann Martin Huber gegen Ulrich Salzmann wurde geurteilt:Falls Hans Mätzler unter Eid aussage, dass Salzmann das von Ammann Hubers Sohn markierte Fuder Stecken vom Stiglbach weggeführt habe, er dieses dem Huber samt den aufgelaufenen Unkosten zu bezahlen habe. Außerdem habe er auch eine Strafe zu erwarten.
 
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