Und von weilen gedachter Michael Bösch den Ammänner und gerichts Verwanten somit ungrundt und unbeweistlich Schmach: unleidenliche Scheltworth zugeredt, ist Ime auf Erladen und gesprochen worden, daß Er gedachten Ammänner und gericht durch Vorgebung Aines Schriftlichen reverhs soliche ausgegossne ungegrundte worth widersprechen daß Er zue Kurz und unrecht gethon habe. Und 1s 30kli Satz gelt bezalen, Die desswegen Verursachte Straff auf Hli Amman Erhandt biten ist Ime soliche Nachgesehen worden. Sinngemäß: Un da der erwähnte Michael Bösch den Ammännern und den Gerichtsangehörigen somit ohne Grund und unbeweisbare Schmach angetan und unerträgliche Scheltworte zurief, wird geurteilt und ihm vorgeschrieben, dass er die Ammänner und das Gericht um Vergebung zu bitten hat und durch einen schriftlichen Revers die ausgestossenen unbegründeten Worte zu widerrufen hat und dass er unrecht getan habe. Er hat 1 Gulden und 30 Kreuzer Satzgeld zu bezahlen, die deswegen verursachte Strafe wurde auf Bitten des Hochlöblichen Ammanns nachgesehen. |