Entzwischen Maister Caspar Rüeffen Contra Jerg Salzman Conrads sohn ist auf Eingelegte Attestion Erkhandt, daß beclagter Salzman dem Rüeffen den ausgelegten Daler, sambt 3ß 30x für die Versaumbnuß und Costen innerhalb 4 Wochen bezale; und dem gericht 1ß 12kl und der Cleger 30k. abzustatten schuldig sein. Sinngemäß: Zwischen Meister Kaspar Rüf gegen Jörg Salzmann – Konrads Sohn – ist auf eingelegte Bescheinigung erkannt worden, dass der beklagte Salzmann dem Rüf den ausgelegten Taler samt 3 Gulden 30 Kreuzer Versäumniskosten innert 4 Wochen zu bezahlen hat. Er hat dem Gericht 1 Gulden 12 Kreuzer und der Kläger 30 Kreuzer abzustatten. |