weilen
 
Bedeutung weil, da,
Belegtext StAD, GB1 (1658), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM Seite 58.

Au Vor und Anbringen Martin Zu Tobel als Vogt und beystandt Jerg schwendingers 2 ledigen söhnen, ist zum beschaidt Erthailt; daß weilen sy ahn des Vaters gemachte schulden gestanden und selbige auf sich genommen zu bezalen; nach deß Vaters absterben die Andern gebrieder Theiß und Marx ainiche Väterliche Erbansproch nit zu suochen haben, die dermahl ledige söhne Andreas und Jacob den Vater mit Irer Hausmans Cosst und Underschlauff gethreulich Zuerhalten schuldig sein; was Er aber in Würths Heüser Verzern möchte sy Es nit schuldig sei zu bezalen

 

Sinngemäß:

Auf Vor- und Anbringen des Martin Zumtobel, als Vormund und Beistand der zwei ledigen Söhne des Georg Schwendinger, wurde der Bescheid erteilt, dass, da sie zu den vom Vater verursachten Schulden gestanden sind und die Bezahlung derselben auf sich genommen haben, nach dem Todes des Vaters den Brüdern Mathäus und Max kein einziger Erbanspruch zustehe und die derzeit ledigen Söhne Andreas und Jakob verpflichtet sind, den Vater mit ihrer Hausmannskost und Unterschlupf getreulich zu erhalten. Was er aber in Wirtshäusern verzehre, haben sie nicht zu bezahlen.

 
« weegen Ursach     weilundt »
zurück zu der Glossar Suche

Nach oben