Pauren
 
Bedeutung Bauern (von Bauern erhandelt)
Belegtext StAD, GB1 (1686), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 69.

Rochus Tornherr seeger sol umb Willen daß Er under Amman Danners Ambts Zeiten ieth Jahr an Etlichen Orthen yber die Zahl und wider Verbott seeg Holzer und ander lang Holz auf der gemaindt gehauen selbiges Neben Anderem mehr so Er von Pauren neben den Rebsteckhen Erhandlet und auser Landt ins schwaizerlandt verkhaufft daß dardurch die gemaine Wäld Enplösst werden. dem gemainen Landt zum Nuzen und dem Amman 15ß 59kl. Bezalen.

 

Sinngemäß:

 

Rochus Thurnher – Säger – hat, da er unter Ammann Danners Amtszeiten jedes Jahr an etlichen Orten trotz Verbot mehr als erlaubt Sägholz und anderes Langholz aus Gemeindebesitz geschlagen hat und dieses neben anderem, das er von Bauern neben den Rebstecken erhandelt und außer Landes in die Schweiz verkauft hat und dadurch die Gemeindewälder „entblößt“ wurden, der Landgemeinde zum Nutzen und dem Ammann 15 Gulden  59 (?) Kreuzer zu bezahlen.

 
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