ahnstehen (etwas)
 
Bedeutung schuldig bleiben (z.B. beim Krämer aufschreiben lassen), stunden
Belegtext StAD, GB1, (1688) siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 88.

Isachen Martin Zu Tobel Contra Martin Rüeff und Lorenz Dornherr ist Erkhendt, daß beclagter Dornherr dem auch beclagten Rüeffen die 3s Zinß biß negsten Georgi bezalen oder ahnstehen; auch daß Er sich der Bezalnuß gewaigeret 30x Satzgelt bezalen und beclagter Rüeff dem Clagenden Zu Tobel die 2bl Einleggelt wider gueth machen.

 

Sinngemäß:

In Sachen Martin Zumtobel gegen Martin Rüf und Lorenz Thurnher wurde geurteilt, dass der beklagte Thurnher dem ebenso geklagten Rüf die 3 Gulden Zinsen bis nächsten Georgi zu bezahlen oder zu stunden habe. Weil er ebenso die Bezahlung verweigert hatte, hat er 30 Kreuzer Satzgeld und der beklagte Rüf dem klagenden Zumtobel 2 Batzen Einlegegeld zu vergüten.

 
« ahn gelt     ahstandig sein »
zurück zu der Glossar Suche

Nach oben