Kriesebom
 
Bedeutung Kirschbaum
Belegtext StAD, GB1 (1684), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 55.

Entzwischen Uelrich Salzman Contra Jacob Winder ist auf Clag und Antworth gesprochen daß Cleger dem Beclagten weegen deß Kriesenboms für sich selbst 1ß 30x auch die gemaine Erben 1ß 30kl zu bezalen schuldig sein sollen auch ieder 15x Saz gelt abstatten

 

Sinngemäß:

Zwischen Ulrich Salzmann gegen Jakob Winder ist auf Klage und Antwort gesprochen worden, dass der Kläger dem Beklagten wegen dem Kirschbaum für seinen Anteil 1 Gulden 30 Kreuzer und ebenso für den gemeinsamen Anteil der Erben 1 Gulden 30 Kreuzer zu zahlen habe. Beide haben 15 Kreuzer Satzgeld zu bezahlen.

 
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