gefarn
 
Bedeutung gefahren
Belegtext StAD, GB1 (1679), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM Seite 3.

Die gemaine Alp underseer sollen wegen das Sy auß der Alp in die vorsesser gefarn dem Amman 2lb.  und dem Landt 3lb. Straff und gerichts Costen 1s 15kli

 

Sinngemäß:

Die Gemeinschaftsalpe Untersehren hat, da sie von der Alpe (verbotenerweise) in das Vorsäß gefahren ist, dem Ammann 2 Pfund Pfennig, dem Land 3 Pfund Pfennig Strafe sowie 1Gulden 15 Kreuzer  Gerichtskosten zu bezahlen.

 

 
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