Gant(h),
 
Bedeutung Zwangsversteigerung, Pfändung
Belegtext StAD, GB1 (1684), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 55.

Auf Hanß Rüezlers gefürte Clag wider Bascha Witwer ist gesprochen daß der Beclagte dem Clagenden Rüzler umb sein ansproch ohn aufhalten befridige, oder mit Kurzer ganth gesuocht werden solle. auch Witwer weegen seines ungehorsammen aus bleibens 45x gerichts Costen Abstatten

 

Sinngemäß:

Auf Grund der Klage des Hans Rünzler gegen Sebastian Witwer (Wipper?) wurde geurteilt, dass der Beklagte die Ansprüche des klagenden Rünzler unverzüglich zu befriedigen habe, andernfalls sofort gepfändet werden solle. Außerdem hat Witwer wegen seines ungehorsamen Fernbleibens 45 Kreuzer Gerichtskosten abzustatten.
 
« förth     gbris, auch 9bris »
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