Die Müller samentlich ist Erkhant daß ieder dem Amman 45 – Straff bezalen solle, Wegen das Sy Sambstag zu Nacht und Sontag Underem gotsdienst gemahlen und fürtershin solleches bemüeßigen
Sinngemäß:
Die gesamten Müller werden zu 45.-- Strafe verurteilt, da sie Samstag nachts und Sonntag während des Gottesdienstes gemahlen haben und haben dies in Zukunft zu bemüßigen.
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