Entfrömbden
 
Bedeutung entwenden, stehlen, entfremden
Belegtext StAD, GB1 (1682), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 26.

Idem esdem gedachte Aman Hueber Cleger an ainem so dann: wider Sebastian Ritter am Schwartzenberg ist auf gefürte Clag genuegsamm Eingenommenen Bericht Und auf Vilfältig an Landtamman und Rath Begerthe Veranthworthung nit gethone Stellung hiemit Zuerecht Erkhandt, das ongezogner Ritter Umb willen Er aus Caspar feürsteins zuer haßßelstauden abschlag ainen sackh mit haber Entfrömbt Cleger und dem gericht Umb 10Pf.d der hochen obrigkheit auf Gnad Unnd Ungnad in die Straff Verfelt sein solle.

 

Sinngemäß:

Weiters wird in Sachen des erwähnten Amman Huber als Kläger auf der einen Seite und dann gegen Sebastian Ritter aus Schwarzenberg  aufgrund der Klage ohne Stellungnahme zum ausreichend vorgenommenen Bericht auf erwünschte Verantwortung des Landammans und des Rates hiemit zurecht geurteilt, dass der angezeigte Ritter, da er aus Kaspar Feuersteins Abschlag in Haselstauden einen Sack Hafer entwendete, dem Kläger sowie einer Strafe von 10 Pfund Pfennig an das Gericht auf Gnade und Ungnade der Hohen Obrigkeit verfallen ist.

 
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