Costen zedel
 
Bedeutung Kostenaufstellung, Kostenzettel
Belegtext StAD, GB1 (1685), siehe auch Dornbirner Zeitgerichtsprotokolle 1679 bis 1709, auf CD-ROM, Seite 60.

Insachen Uelrich Salzman Contra Hanß Höflin schneider ist auf deß beclagten Eingelegten Costen Zedel gesprochen, daß Salzman Ime an seinen ausgelegten Cößten 3ß abzurechnen schuldig sei auch der Vergleich zu Crefften gelassen; Salzman für sich selber 1ß und für den beclagten 20kel. die Er wider Einzunemmen hat Erstatten solle.

 

Sinngemäß:

In Sachen Ulrich Salzmann gegen Hans Höfle - Schneider - ist laut vorgelegtem Kostenzettel des Beklagten geurteilt worden, dass Salzmann ihm die ausgelegten Kosten von 3 Gulden abzuziehen habe, ebenso bleibe der Vergleich gültig. Salzmann hat für sich selbst 1 Gulden und für den Beklagten 20 Kreuzer abzustatten. Diese darf er weiterverrechnen.
 
« Corn in die Mülli gefürth     Crafft Lost »
zurück zu der Glossar Suche

Nach oben