Auf Clag und Ein Kommen, der gesambten Schmiden Alhir ist gesprochen, daß gedachte Schmidt fürterhin am Landt daß Cool Holz zue Irem selbst brauchenden Cool Brennen und ieder Zeit daß Holz zuvor besichtigen Lassen Und bey Straff Kainer Kainen Ausser Landts Verkhauffen Noch verhandlen Sinngemäß: Auf Klage und Einkommen aller ansässigen Schmiede wird gesprochen, dass die erwähnten Schmiede weiterhin am Land das Kohlholz für die für den Eigenbedarf dienende Holzkohle brennen und jederzeit das Holz besichtigen lassen müssen und dass bei Strafe keiner dazukäme, es außer Landes zu verkaufen oder auch nur darüber zu verhandeln. |